DRK-KiJu News

Anzeige vom 18.01.2012
Die Räuber ziehen ein!

Bramfeld - Nachdem wir im September darüber berichteten, dass der Bau des Außengeländes startet, haben die Räuber nun zum ersten Mal das Gelände in Augenschein genommen.
 

Kontakt


DRK Hamburg
gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe mbH
Behrmannplatz 3
22529 Hamburg

Telefon: 040 - 554 20 171
Telefax: 040 - 554 20 401

E-Mail: info@drk-kiju.de


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Service

Anträge zur Kindertagesbetreuung

 Wo stelle ich den Antrag?

Bitte richten Sie die Anträge an ihr zuständiges Bezirksamt, Abteilung Kindertagesbetreuung. Dort werden Sie in allen Fragen der Kindertagesbetreuung beraten. Sie erhalten Hilfestellung bei der Suche nach einem geeigneten Platz für Ihr Kind und es wird die von Ihnen zu leistende Kostenbeteiligung berechnet.

Wie berechnen sich die Elternbeiträge und welche Unterlagen muss ich beifügen?

Falls Sie Informationen über die notwendigen Unterlagen zur Berechnung des Einkommens benötigen, erhalten Sie diese ebenfalls bei Ihrem zuständigen Bezirksamt, Abteilung Kindertagesbetreuung. Entsprechende Erläuterungen finden Sie auch in der Broschüre "Beteiligung der Eltern an den Kosten für die Förderung Ihrer Kinder" auf den Seiten 5 bis 10.

Kita-Beitragsrechner
Sie können hier Ihren voraussichtlichen monatlichen Elternbeitrag einschätzen. Die Monatsbeiträge sind durch eine Rechtsverordnung der Stadt Hamburg festgelegt. Bitte beachten Sie, dass eine verbindliche Berechnung nur durch die für Sie zuständige Abteilung Kindertagesbetreuung vorgenommen werden kann.
Zum Kita-Beitragsrechner
 

Antragsformulare zur Kindertagesbetreuung

 

Medikamentengabe in unseren Kitas und Horten

Für die Verabreichung von Medikamenten gilt: Nur medizinisch unvermeidliche und organisatorisch nicht auch durch die Personensorgeberechtigten durchführbare Medikamentengaben dürfen durch unterwiesene pädagogische Fachkräfte erfolgen. Es muss eine aktuelle schriftliche Medikation (Verordnung) des Arztes mit Vorgaben bezüglich der Dosierung sowie eine schriftliche Einerverständniserklärung der Personensorgeberechtigten vorliegen. Bitte nutzen Sie dafür dieses Formular.

 


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